Mit Wärmelieferung ist umdenken angesagt: Zahlen Sie Ihre Wärme nach Zählerstand.
Sie, als Immobilien-Eigentümer, schließen einen Wärmelieferungsvertrag mit CWE ab.
CWE mietet Ihren Heizraum und modernisiert die Heizungsanlage auf eigene Kosten.
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Wärme nach Zählerstand |
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√ Kosten sind umlagefähig als Heizkosten |
Während der Vertragsdauer wird CWE die Heizstation mit Brennstoff versorgen, warten und instand halten. Sie müssen sich über den reibungslosen Betrieb der Anlage keine Gedanken mehr machen.
Hinter dem Wärmeerzeuger wird ein Wärmemengenzähler eingebaut, welcher die Grundlage für die Abrechnung
der verbrauchten Wärme bildet.
Sie zahlen nur für die in Ihrem Objekt tatsächlich verbrauchten kWh Nutzwärme.
Dieser Betrag wird vollständig als Heizkosten umgelegt und ist in der Regel durch Effizienzsteigerung nicht
höher als vorher. Damit können auch die Mieter zufrieden sein.
Das Objekt und die Heizzentrale sind rechtlich voneinander getrennt. Somit ist entsprechend der Regelungen der Heizkostenverordnung die vollständige Umlagefähigkeit der Kosten der Wärmelieferung sichergestellt. Ein einzigartiger Vorteil.
